Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats der APK des Ständerats am symbolträchtigen 11. September seinen Bericht zu Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments während der Mitgliedschaft der Schweiz 2023/24 im UNO-Sicherheitsrat veröffentlicht.

Wie die geneigten Leser*innen feststellen kann: Den Verfasser*innen gebührt grosse Anerkennung für einen in weiten Zügen ausgezeichnet gelungenen Bericht. Der Inhalt des Berichts umfasst weit mehr als nur die Beantwortung der Frage, inwieweit das Parlament in die Thematik Mitgliedschaft der Schweiz in den UNO-Sicherheitsrat einbezogen werden kann.

Auf wenigen Seiten findet sich ein sehr gut dargestelltes, aber gleichzeitig knapp gehaltenes Kompendium über den UNO-Sicherheitsrat in all seinen Facetten. Unter dem Titel «Die Mitwirkung der Parlamente in anderen Ländern» wird anhand vieler Beispiele die wesentliche Aussage des Berichts auf den Punkt gebracht: Die Aussenpolitik gehört in allen Staaten der Welt zu den verfassungsmässigen Hauptaufgaben der Exekutive, d.h. in der Schweiz des Bundesrates. Parlamente werden – so sie sich denn überhaupt für aussenpolitische Fragen jenseits ihrer parteispezifischen Anliegen interessieren – von Fall zu Fall meist via aussenpolitische Kommissionen informiert, in Einzelfällen auch konsultiert. Ein UNO-Forum, das – vergleichbar etwa dem Europarat – Parlamentarier*innen eine offizielle Rolle zugesteht, gibt es nicht.

Allerdings – und dies ist wohl für den einen oder die andere ein leichter Wermutstropfen im sonst ausgezeichneten Bericht – konnte man sich seitens der Autor*innen nicht verkneifen, unnötigerweise bereits jetzt gewisse politische Jalons zu setzen, um seitens der Exekutive eine Botschaft des politischen Courant Normal zu verbreiten, im Sinne von «Seht her, geschätzte Parlamentarier*innen, die Einsitznahme der Schweiz in den Sicherheitsrat bedeutet keinesfalls neue, möglicherweise überraschende oder gar mutige politische Initiativen der Schweiz jenseits des humanitären Gestus, alles bleibt im üblichen Bereich und folgt nicht nur neutralitätsrechtlich sondern auch neutralitätspolitisch den Pfaden, denen wir seit 1945 folgen. («Die Schweiz würde ausdrücklich an der Neutralität entsprechend ihrer gegenwärtigen Praxis festhalten»).

Die aussenpolitische Planung im Hinblick auf eine erstmalige Einsitznahme der Schweiz in den UNO-Sicherheitsrat kann aber auch zu einem anderen Schluss kommen: Eine einmalige Chance, die unbestritten hohen Fähigkeiten der schweizerischen Diplomatie noch vermehrt in den Dienst der Lösung globaler Probleme und Herausforderungen zu stellen, ohne Selbstüberschätzung, aber mit viel Mut und nüchternem Sinn für das Machbare. Neuseeland z.B. – der Schweiz in Werten und Haltungen in Vielem durchaus vergleichbar – hat solches unerschrockene Engagement als aussenpolitisches Ziel formuliert: «Punching above our weight».

 

Auf welche Weise, mit welchen Inhalten die Schweiz diesem Beispiel folgen könnte bildet Inhalt eines nächsten Blogs.


Beat Nobs ist Dr.phil. a.Botschafter und Mitglied des Swiss Diplomats Zurich Network.

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